Familienrecht

Familien werden als Keimzelle des Gemeinwesens verstanden, heute meist missverstanden. Daher hat der Anwalt die manchmal unter die Haut gehende Aufgabe, zu trennen, was nicht mehr zusammen gehören will. In diesem Bereich geht es dann vor allem um die Durchsetzung der vermögensrechtlichen Ansprüchen, wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich.

Im Scheidungsverbund werden jedoch auch Beziehungen zu Dritten geregelt, z.B. beim Sorgerecht oder Umgangsrecht sind Entscheidungen zum Wohle der Kinder zu treffen.

Seit September 2009 sind wesentliche gesetzgeberische Neuerungen verabschiedet worden. Diese betreffen Form und Verfahren in Familiensachen, wie auch den Inhalt in vermögensrechtlichen Angelegenheiten.

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In Familiensachen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt beizuziehen. Wenn weitgehend Einigkeit zwischen den Parteien besteht, braucht man nur einen Rechtsanwalt. Dann sind jedoch Absicherungen bei Nachteilen vertraglich auszuscheiden. In unserer Beratungspraxis haben wir ein reichhaltiges Angebot auch für einverständliche Regelungen parat. In soweit besitzen die Parteien Gestaltungsmöglichkeiten, um ihre Ehe- und Familiensache so durchzusetzen, wie sie es selbst wünschen.

In vermögensrechtlichen Angelegenheiten, wie Unterhaltsrecht, Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleichsansprüchen benutzen wir die moderne Datentechnik, die auch dem Gericht zur Verfügung steht.

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