Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Prozesse führen in letzten Zeit manchmal zu Kopfschütteln, und zwar dann, wenn mit an sich nicht nachvollziehbaren Argumenten eine langfristige Arbeitsvertragsverbindung gelöst werden soll. Die andere Frage ist, welcher Konfliktstoff hat sich hier angesammelt, dass Lappalien hochgespielt werden.

Diese Problemsituation liegt jedoch auch daran, dass der Gesetzgeber Arbeitsverhältnisse als eigentumsähnliche Verträge ansieht. Jedoch sind nicht alle gesetzgeberischen Maßnahmen gelungen. Demgemäß gilt es im Streitfall einen für die arbeitsrechtlichen Beziehungen hochwertigen Kompromiss zu finden.

– © arahan

Im Rahmen des Arbeitsrecht haben wir große Erfahrungen bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, wie auch bei deren Beendigung. Diese Erfahrungen müssen nicht immer vor Gericht behandelt werden, eventuell sind Ausscheidungsvereinbarungen der bessere Weg als der gerichtliche Standard.

Auseinandersetzungen im Rahmen des kollektiven Arbeitsrecht haben wir auf Seiten von Arbeitgebern geführt. Wir haben auch Betriebe in Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat mit gutem Erfolg beraten.

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