Vollmachten, Verträge, Betreuungen und Vorsorgedienstleistung

Die Geschäftsfähigkeit ist rechtlich ein Problem ihrer Menge. Wenn die Geschäftsfähigkeit fehlt, obwohl sie vorhanden sein müsste, dann beginnen die Probleme, die mit vielen Hilfskonstruktionen (z.B. Vertreter, Betreuer) ersatzweise geregelt werden sollen.

Aber auch Dritte (z.B. Ehegatte) müssen geschützt werden, sollte die Geschäftsfähigkeit problematisiert werden.

Einen Lösungsansatz bietet das Zivilrecht, in dem durch Verfügungen der Wille erklärt wird, der Endgültigkeit hat, wenn der tatsächliche Wille wegfällt.

Bei Vollmachtserteilungen (General-, Vorsorge- oder Fürsorgevollmachten) oder bei sogenannten Patiententestamenten verfügen wir über große Erfahrungen. Zusätzlich haben wir die Möglichkeiten für unsere Mandanten geschaffen, dass wir helfen, in dem wir den Beauftragten überwachen oder ihm bei der Durchsetzung seiner Vollmacht oder Patientenverfügung mit Rat uns Tat zur Seite stehen.

– © Dan Race

Die Patientenverfügung ist die Entscheidung, getroffen im freien Willen. Sie gilt für den Fall des Wegfalls des freien Willens einer Person.

Es kommt in diesen Angelegenheiten also darauf an, den wirklichen Willen zu erforschen und auch durchzusetzen. Dies ist unsere Stärke, da wir den Betreuer, der die Patientenverfügung durchsetzen muss, beraten und überwachen.

Beratung bei entsprechenden Vertragsgestaltungen setzen nicht nur Rechtskenntnisse voraus, sondern auch ein Einschätzungsvermögen der Parteien. Insbesondere bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen geht es um Vertrauenstatbestände. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der formrichtigen Erstellung, sondern kontrollieren auch im Schicksalsfalle, ob ihr Wille gemäß der Verfügung in die Tat umgesetzt wird.

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Hans-Peter Bauer Rechtsanwalt

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