Mandanteninformationen
Pflichtinformationen:
I. Vorbemerkungen
Der Gesetzgeber, insbesondere die EU, verlangen von Anwälten Pflichtinformationen an künftige Mandanten, also wohl vor der Begründung des Mandats.
Die Firmenphilosophie der Kanzlei und der Kooperation und für jeden Teil werden wie folgt bekannt gegeben:
Die Anwaltskanzlei Hans-Peter Bauer und ihre Kooperanten verstehen sich als qualifizierte Dienstleister, die über die Grenzen und Bahnen des Rechts hinaus beraten wollen, d.h. die Wirklichkeit des Lebens und des sozialen oder ökonomischen Lebensverhältnis soll durch das Recht geprägt werden.
II. Informationen über uns:
1.
Die Anwaltskanzlei wird als Einzelfirma geführt. Sie versteckt sich also nicht hinter einem juristischen Mantel. Dies war schon immer eine ehrenvolle kaufmännische Gepflogenheit, denn ein Geschäftsherr versteckt seine Risiken nicht. Die Einzelfirma besteht aus dem Anwalt Hans-Peter Bauer.
Geschäftsansässig ist die Kanzlei in Ditzingen, Gottfried-Keller-Str. 52, 71254 Ditzingen.
Telefon: +49 (0) 7156 3508 03
Fax: +49 (0) 7156 3508 02
2.
Rechtsanwälte sind nach dem bündischen Prinzip (bewährt in Hunderten von Jahren in der deutschen Wirtschafts- und Handelsgeschichte) in Rechtsanwaltskammern organisiert. Rechtsanwälte sind Kammermitglieder.
Zuständige Rechtsanwaltskammer dieser Rechtsanwaltskanzlei ist die Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Diese hat folgende Anschrift: Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstr. 14, 70173 Stuttgart. T: +49 711 246 396.
MitglNr: 252441
3.
Was meine Steuernummer irgendjemanden angeht, der Mandant werden will, ist mir ein Rätsel. Meine Steuernummer lautet: 70112/72104. Registriert ist diese Nummer beim Finanzamt Leonberg.
4.
Mandatsbedingungen
der Anwaltskanzlei Hans-Peter Bauer:
1.
Der/die beauftragte Rechtsanwalt/Rechtsanwältin erbringt die anwaltliche Tätigkeit am Kanzleisitz. Der Kanzleisitz ist Erfüllungsort gemäß § 362 Bürgerliches Gesetzbuch. Der Auftraggeber hat die Vergütung an diesem Sitz zu zahlen.
2.
Die Haftung des/der beauftragten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin wird für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf 1.Million EUR (vierfacher Betrag der Mindestversicherungssumme) begrenzt.
- Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleiben unberührt.
- Im Einzelfall können bei einem höheren Haftungsrisiko Einzelfallversicherungen gesondert vereinbart werden.
3.
Fernmündliche Erklärungen und Auskünfte des/der Rechtsanwalts/Rechtsanwältin sind nicht verbindlich, es sei denn, sie sind von ihm/ihr schriftlich bestätigt worden.
4.
Der/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber einen hierauf gerichteten Auftrag erteilt und der/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin diesen Auftrag angenommen hat.
4 a)
Hat der/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin dem Auftraggeber einen diesbezüglichen Vorschlag unterbreitet und der Auftraggeber binnen zwei Wochen hierzu nicht Stellung genommen, obwohl der Auftraggeber auf die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen worden ist, gilt dieses Schweigen als Zustimmung.
5.
Der Auftraggeber erklärt die Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen und sonstigen Ansprüchen gegenüber der gegnerischen Partei, erstattungspflichtigen Dritten oder der Justizkasse in Höhe des Vergütungsanspruchs des/der beauftragten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin. Der/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin nimmt die Abtretung an. Er/sie ist berechtigt, die Abtretung offen zu legen.
6.
Der Auftraggeber ist gemäß § 49 b Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen worden, dass sich in dieser Angelegenheit die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnen.
7.
Der Auftraggeber ist des Weiteren darauf hingewiesen worden, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz keine Kosten vom Gegner zu erstatten sind. Ihm ist bekannt, dass er seine Rechtsanwaltskosten selbst trägt.
8.
Der Auftraggeber ist mit diesen Bedingungen für alle dem/der Rechtsanwalt/Rechtsanwältin bereits erteilten und noch zu erteilenden Aufträge einverstanden.
9.
Im Falle eines Anwaltsvertrags außerhalb der Kanzlei schließen die Beteiligten einen Fernabsatzvertrag, diesem wird eine Widerrufsbelehrung angefügt.
10.
War arbeiten in Kooperationen mit Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferkanzleien. Interessenkonflikte schließen wir aus. Organisatorische Vorkehrungen zu möglichen Interessenkonflikten haben wir deshalb schon getroffen, weil unser Computerprogramm eventuelle Überschneidungen von Namen kenntlich macht. Dies gilt dann auch für ehemalige Gegner.
11.
Wenn Sie Anfragen haben sollten, welchem Verhaltenskodizes wir uns unterwerfen, so sind dies die Prinzipien des ehrbaren Kaufmanns.
12.
Weil gerade der Anwalt derjenige ist, der vom Recht nach ständiger Rechtsprechung am meisten wissen muss, ja selbst für Gerichtsfehler vorrangig in Anspruch genommen wird, können wir beruhigt darauf hinweisen, dass es einen Ombudsmann in Berlin gibt:
Bundesrechtsanwaltskammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Littenstraße 9
10179 Berlin
Telefon: 030 – 28 49 39 – 0
KONTAKT
Hans-Peter Bauer Rechtsanwalt
Gottfried-Keller-Str. 52
71254 Ditzingen
Telefon: +49 7156 3508 03
Handy: +49 (0) 151 54761438
Fax: +49 7156 3508 02
hpbauer2002@yahoo.de
info@bauer-rechtsanwalt.de
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