Arzthaftungsrecht
Medizin hat unter Umständen „Nebenwirkungen“. Wenn diese zu einem ärztlichen bzw. medizinischen Fehlgriff werden, der gegen die ärztliche Kunst verstößt, dann ergeben sich hieraus Schadenersatzansprüche.
Diese vermindern zwar nicht das Leid der Patienten, sind jedoch Entschädigungen für die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit. In diesen Schadenslagen geht es für den Anwalt vor allem, dass er geeignete Gutachter findet, die zum ärztlichen Standard etwas sagen. Gegner sind meistens Haftpflichtversicherungen.
Daher garantieren wir eine qualifizierte Steuerung des Prozessgeschehens aus Patientensicht.
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Hans-Peter Bauer Rechtsanwalt
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